Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der infiniWEB GmbH für Website-Erstellung und digitale Dienstleistungen
Unsere AGB auf einen Blick
Bevor Sie in die juristischen Details einsteigen, hier das Wichtigste in verständlicher Sprache. Rechtlich verbindlich ist ausschliesslich der vollständige AGB-Text weiter unten.
Für wen gelten diese AGB? Wir arbeiten ausschliesslich mit Unternehmen zusammen (B2B). Wenn Sie als Firma, Selbständiger oder Freiberufler bei uns bestellen, gelten diese AGB automatisch.
Was kostet es und wie wird bezahlt? Alle Preise verstehen sich in CHF, exklusive MwSt. Bei Projekten über CHF 2'500 zahlen Sie 50 % bei Auftragsbestätigung und 50 % nach 28 Tagen. Kleinere Projekte werden sofort fällig. Sie können per Rechnung, TWINT, Karte oder Apple/Google Pay bezahlen.
Warum 28 Tage? Wir lieben Planbarkeit - und unsere Kunden in der Regel auch. Deshalb ist die zweite Rechnung nach 28 Tagen fällig, unabhängig vom Projektstand. Wir haben uns vertraglich verpflichtet, Ihr Projekt fertigzustellen - daran ändert der Zeitpunkt der Rechnung nichts. Unsere Erfahrung zeigt: Die meisten Projekte sind innerhalb dieses Zeitraums bereits abgeschlossen oder kurz davor. Falls es einmal länger dauert, liegt das in der Regel daran, dass Inhalte oder Freigaben noch auf sich warten lassen - das kennt jeder, der im Tagesgeschäft steckt. Sie wissen von Anfang an genau, wann welcher Betrag fällig wird, und wir können uns voll auf Ihr Projekt konzentrieren. Zwei Korrekturschleifen sind ohnehin inklusive - Sie bekommen Ihr Ergebnis so, wie Sie es sich vorstellen.
Wann starten wir? Wir beginnen mit der Arbeit, sobald die erste Zahlung bei uns eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch Ihr Projektzeitplan. So haben beide Seiten Planungssicherheit von Anfang an.
Hosting und Wartung: Je nach Paket sind 2 bis 6 Monate Hosting bereits inklusive. Danach wird jährlich im Voraus abgerechnet. Sie können mit 30 Tagen Frist zum Periodenende kündigen.
Laufende Betreuung (SEO, Ads, Marketing): Betreuungsverträge können Sie jederzeit mit 30 Tagen Frist zum Monatsende kündigen. Bezahlt wird nur, was bis dahin geleistet wurde.
Ihre Mitwirkung: Damit wir loslegen können, brauchen wir Ihre Inhalte, Zugänge und Freigaben. Zwei Korrekturschleifen sind im Preis enthalten. Zusätzliche Wünsche besprechen wir transparent als Zusatzleistung.
Was passiert nach Fertigstellung? Sie haben 14 Tage Zeit, das Ergebnis zu prüfen. Danach gilt es als abgenommen. Die Gewährleistung läuft 12 Monate. Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung auf Sie über.
Und der Rest? Im vollständigen Text weiter unten finden Sie die Details zu Datenschutz, Nutzungsrechten, Haftung und weiteren Punkten. Das sind keine versteckten Fallen, sondern Themen, die in einer professionellen Zusammenarbeit einfach sauber geregelt sein müssen. Genau diese Transparenz ist uns wichtig.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der infiniWEB GmbH (nachfolgend "Firma") und für sämtliche zwischen der Firma und dem Kunden geschlossenen Verträge.
1.2 Die Firma erbringt ihre Leistungen ausschliesslich gegenüber Unternehmern im Sinne des anwendbaren Rechts (B2B). Durch die Beauftragung der Firma bestätigt der Kunde, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Firma ist berechtigt, geeignete Nachweise der unternehmerischen Tätigkeit oder der ernsthaften Aufnahme einer solchen zu verlangen (z.B. Handelsregistereintrag, Unternehmenswebsite, geschäftliche Tätigkeit oder vergleichbare Indizien). Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach oder bestehen begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft, ist die Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Firma ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
2.2 Nimmt der Kunde Leistungen der Firma nach Zugang einer Offerte, Auftragsbestätigung oder eines Online-Bestellvorgangs vorbehaltlos in Anspruch, gilt dies als Annahme der betreffenden Offerte bzw. Auftragsbestätigung einschliesslich dieser AGB.
2.3 Die Akzeptanz kann schriftlich, per E-Mail, durch Abschluss eines Online-Bestellvorgangs oder durch konkludentes Handeln erfolgen.
3. Vertragsqualifikation
3.1 Soweit die Firma ein konkretes, individuell vereinbartes Arbeitsergebnis schuldet (insbesondere bei der Erstellung von Websites, Landingpages, Website-Relaunches und vergleichbaren Projekten), handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne von OR Art. 363 ff. Der Kunde schuldet die Abnahme des Werks; die Firma schuldet die Erstellung des vereinbarten Werks in der vereinbarten Beschaffenheit.
3.2 Soweit die Firma eine sorgfältige Tätigkeit ohne konkretes Arbeitsergebnis schuldet (insbesondere bei laufender SEO-Betreuung, Marketing-Beratung, laufender Werbekampagnen-Optimierung und vergleichbaren Betreuungsleistungen), handelt es sich um einen Auftrag im Sinne von OR Art. 394 ff. Die Firma schuldet eine fachgerechte, sorgfältige Leistungserbringung, nicht einen bestimmten Erfolg.
3.3 Hosting- und Wartungsleistungen (Ziffer 13.1) sowie sonstige Dauerleistungen mit periodischer Vergütung sind Dauerschuldverhältnisse. Für diese gelten die spezifischen Regelungen der jeweiligen Ziffer sowie ergänzend die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.
3.4 Bei kombinierten Leistungen (z.B. Website-Erstellung mit anschliessender Betreuung) bestimmt der Schwerpunkt der jeweils betroffenen Teilleistung die anwendbare Vertragsqualifikation, sofern nicht im Einzelvertrag oder in der Offerte anders geregelt. Die Firma weist im Angebot nach Möglichkeit aus, welche Leistungsbestandteile als Werkvertrag und welche als Auftrag qualifiziert werden.
4. Preise
4.1 Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
4.2 Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
4.3 Wurde eine Provision vereinbart, wird diese mit Erfüllung der Pflichten durch die Firma geschuldet. Ob der Endkunde den Kunden bezahlt, hat keinen Einfluss auf die Entstehung und Fälligkeit der Provision. Entscheidend ist die Pflichterfüllung durch die Firma.
5. Bezahlung und Zahlungsmodalitäten
5.1 Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsfrist
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Vorauskasse, TWINT, Kartenzahlung, Apple Pay, Google Pay und weitere von der Firma akzeptierte Zahlungsmittel.
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
5.2 Verzug und Verzugszinsen
Wird die Rechnung nicht innert der Zahlungsfrist gemäss Ziffer 5.1 beglichen, kann die Firma den Kunden mahnen und eine angemessene Nachfrist ansetzen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Nachfrist gerät der Kunde in Verzug. Ab Eintritt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent) pro Jahr. Ab der zweiten Mahnung kann eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung erhoben werden. Der Kunde trägt die erforderlichen und angemessenen Kosten des Inkassos und der Rechtsverfolgung, soweit diese durch seinen Zahlungsverzug verursacht wurden.
5.3 Aufrechnungsverbot
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5.4 Eigenständige Projektleistungen bis CHF 2'500 netto
Bei eigenständigen Projektleistungen mit einem Auftragsvolumen bis und mit CHF 2'500 netto ist die gesamte Vergütung mit Auftragsbestätigung fällig und gemäss Ziffer 5.1 innert 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
5.5 Eigenständige Projektleistungen über CHF 2'500 netto
Bei eigenständigen Projektleistungen mit einem Auftragsvolumen über CHF 2'500 netto (insbesondere Websites, Landingpages und Website-Relaunches) wird die Vergütung in zwei gleichen Teilrechnungen fällig:
- 1. Teilrechnung (50%): fällig bei Auftragsbestätigung, zahlbar gemäss Ziffer 5.1 innert 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum.
- 2. Teilrechnung (50%): fällig 28 (achtundzwanzig) Tage nach Auftragsbestätigung, zahlbar gemäss Ziffer 5.1 innert 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum.
Beide Teilrechnungen beziehen sich auf denselben Vertrag und werden als "1. Teilrechnung" bzw. "2. Teilrechnung" auf der Rechnung gekennzeichnet.
5.6 Einmalige Einrichtungsvergütung bei Dauerleistungen
Die einmalige Einrichtungsvergütung für den Einrichtungsaufwand bei Dauerleistungen (insbesondere Einrichtungsaufwand für SEO-Betreuung, Werbekampagnen-Setup, Tool-Konfiguration und vergleichbare Anlaufleistungen) ist unabhängig von ihrer Höhe mit Auftragsbestätigung in voller Höhe fällig und gemäss Ziffer 5.1 innert 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Einrichtungsvergütung wird mit der ersten regulären Monatsrechnung kumuliert oder separat in Rechnung gestellt.
5.7 Monatlich wiederkehrende Dauerleistungen
Bei monatlich wiederkehrenden Leistungen (z.B. laufende Betreuung, monatliche SEO- oder Werbebetreuung) ist die Vergütung jeweils zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats fällig und gemäss Ziffer 5.1 innert 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
5.8 Jährlich wiederkehrende Dauerleistungen
Bei jährlich wiederkehrenden Leistungen (insbesondere Hosting- und Wartungsleistungen gemäss Ziffer 13.1 sowie Lizenzen Dritter, die von der Firma weiterverrechnet werden) ist die Vergütung jährlich im Voraus fällig. Die spezifischen Bedingungen für Hosting- und Wartungsleistungen sind in Ziffer 13.1 geregelt.
5.9 Abweichende Vereinbarungen
Abweichende Zahlungsmodalitäten können im Einzelangebot oder im Individualvertrag vereinbart werden. Gemäss Ziffer 18.2 gehen spezifische Bestimmungen aus Individualverträgen diesen AGB vor.
6. Leistungsbeginn, Zurückhaltungsrecht und Nutzungsrechte
6.1 Leistungsbeginn nach Zahlungseingang
Die Firma ist zur Aufnahme der Leistungserbringung erst nach vollständigem Eingang der gemäss Ziffer 5 fälligen ersten Zahlung verpflichtet. Bei eigenständigen Projektleistungen (Ziffer 5.4 und 5.5) ist dies die 1. Teilrechnung bzw. die Gesamtrechnung; bei Dauerleistungen (Ziffer 5.6) ist dies die Einrichtungsvergütung. Dies gilt auch für vorbereitende Tätigkeiten wie Konzeption, Einrichtung von Werkzeugen und Beschaffung von Drittlizenzen. Der vereinbarte Projektzeitplan beginnt mit dem Tag des Zahlungseingangs, sofern nicht individuell ein anderer Starttermin vereinbart wurde.
6.2 Zurückhaltungsrecht
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern. Dieses Zurückhaltungsrecht umfasst insbesondere:
- das Zurückhalten des Livegangs oder der Veröffentlichung einer Website,
- die Nicht-Übergabe von Zugangsdaten, Benutzerkonten, Quellcode, Datenbankinhalten, Design-Dateien, Grafiken und sonstigen Projektergebnissen,
- die Verweigerung von Support- und Wartungsleistungen.
Unberührt bleiben gesetzliche Herausgabepflichten hinsichtlich kundeneigener Daten, bestehender Systeme oder bereits vor Vertragsbeginn vorhandener Vermögenswerte des Kunden.
6.3 Übertragung der Nutzungsrechte
Nutzungsrechte an den vertraglich erbrachten Leistungen gehen erst mit vollständigem Zahlungseingang der gesamten vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Näheres regelt Ziffer 15.
6.4 Teilleistungen bei Zahlungsverzug
Bereits erbrachte Teilleistungen verbleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang im Eigentum und in den Nutzungsrechten der Firma. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teilleistungen der Firma zu nutzen, zu veröffentlichen, weiterzuverarbeiten oder an Dritte weiterzugeben, solange nicht die gesamte vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt ist.
7. Pflichten der Firma
7.1 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
7.2 Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und die Zustellung von Unterlagen an die Firma. Die spezifischen Mitwirkungspflichten des Kunden sind in Ziffer 9 geregelt.
9. Mitwirkungspflichten und Änderungswünsche
9.1 Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Freigaben innerhalb der im Projektplan oder in der Offerte vereinbarten Fristen bereitzustellen. Werden keine spezifischen Fristen vereinbart, hat die Bereitstellung innert 14 (vierzehn) Tagen nach entsprechender Aufforderung durch die Firma zu erfolgen.
9.2 Verzögerungen durch den Kunden
Verzögerungen, die auf eine verspätete oder ausbleibende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verschieben den vereinbarten Projektplan um die Dauer der kundenseitigen Verzögerung. Die Firma ist berechtigt, den angepassten Zeitplan dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen verzögerter Fertigstellung besteht in diesem Fall nicht.
9.3 Nachfristsetzung bei fehlender Mitwirkung
Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens 14 (vierzehn) Tagen nicht nach, ist die Firma berechtigt:
- die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig in Rechnung zu stellen,
- den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 17.2),
- Schadenersatz für die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten geltend zu machen.
Die fehlende Mitwirkung des Kunden stellt keine höhere Gewalt im Sinne von Ziffer 18.5 dar, sondern eine Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten.
9.4 Änderungswünsche (Change Requests)
Änderungswünsche des Kunden nach erfolgter Auftragsbestätigung, die über die in der Offerte oder im Projektplan vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen. Die Firma wird dem Kunden für Zusatzleistungen ein separates Angebot mit Aufwand- und Kostenschätzung unterbreiten. Zusatzleistungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden (E-Mail genügt) ausgeführt.
9.5 Korrekturrunden
Die Anzahl der im Projektpreis enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus der Offerte. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, sind 2 (zwei) Korrekturschleifen im Projektpreis enthalten. Weitere Korrekturschleifen werden als Zusatzleistung nach Aufwand berechnet. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem definierten Projektstand; Einzelkorrekturen, die über mehrere Wochen verteilt eingehen, zählen als separate Korrekturschleifen.
10. Bereitgestellte Inhalte und Haftung für Rechte Dritter
10.1 Verantwortung für bereitgestellte Inhalte
Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, die er der Firma im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung stellt oder deren Verwendung er freigibt, allein verantwortlich. Als Inhalte im Sinne dieser Ziffer gelten insbesondere Texte, Bilder, Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Audio-Dateien, Markenzeichen, Keywords, Suchbegriffe, Optimierungsvorgaben, Werbetexte sowie sonstige Materialien und Vorgaben, die in die Leistungserbringung einfliessen.
10.2 Gewährleistung des Kunden
Der Kunde versichert, dass er über die für die Verwendung der bereitgestellten Inhalte erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte verfügt oder die erforderlichen Einwilligungen der Rechteinhaber eingeholt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Inhalte für die Erstellung einer Website, für Suchmaschinenoptimierung, für Werbekampagnen, für Social-Media-Massnahmen oder für andere von der Firma erbrachte Leistungen verwendet werden.
10.3 Keine Prüfpflicht der Firma
Die Firma ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrecht. Empfehlungen oder Vorschläge der Firma (insbesondere Keyword-Empfehlungen, Content-Strategien, Anzeigentexte oder Gestaltungsvorschläge) begründen keine Übernahme der inhaltlichen Verantwortung durch die Firma. Die Entscheidung über die Verwendung von Inhalten und Vorgaben obliegt dem Kunden.
10.4 Freistellung
Der Kunde stellt die Firma von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung, Veröffentlichung, Optimierung oder sonstigen Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte geltend gemacht werden - einschliesslich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten). Die Freistellungspflicht gilt auch dann, wenn die Firma die Inhalte im Rahmen ihrer Leistungserbringung bearbeitet, optimiert oder in veränderter Form verwendet hat, sofern die Rechtsverletzung auf den vom Kunden bereitgestellten Ausgangsinhalten beruht. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung überwiegend auf einer eigenständigen, vom Kunden nicht freigegebenen Handlung der Firma beruht.
10.5 Mitwirkung bei Drittansprüchen
Der Kunde ist verpflichtet, die Firma unverzüglich zu informieren, wenn ihm Umstände bekannt werden, die eine Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte begründen könnten. Bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte unterstützt der Kunde die Firma mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Rechtsverteidigung.
11. Abnahme
11.1 Grundsatz
Werkvertragliche Leistungen (Ziffer 3.1) erfordern eine Abnahme durch den Kunden. Die Abnahme bestätigt, dass die Firma die vereinbarte Leistung vertragsgemäss erbracht hat.
11.2 Fertigstellungsmitteilung
Nach Abschluss der vereinbarten Leistung teilt die Firma dem Kunden die Fertigstellung schriftlich oder per E-Mail mit und stellt die Leistung zur Prüfung bereit (z.B. über einen Staging-Link, eine Testumgebung oder eine Präsentation).
11.3 Prüfungsfrist und fiktive Abnahme
Der Kunde hat die fertiggestellte Leistung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder nimmt er die Leistung ganz oder teilweise in Gebrauch (insbesondere durch Livegang, Veröffentlichung oder Nutzung im Geschäftsverkehr), gilt die Abnahme als erteilt (fiktive Abnahme).
11.4 Mängelbeseitigung und Abgrenzung zu Änderungswünschen
Beanstandungen, die der Kunde im Rahmen der Prüfungsfrist vorbringt, werden nur dann als Mängel behandelt, wenn die beanstandeten Punkte von den in der Offerte oder im Projektplan vereinbarten Spezifikationen abweichen. Änderungswünsche, die über die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen, sind keine Mängel und werden gemäss Ziffer 9.4 als Zusatzleistung behandelt.
Bei berechtigten Mängeln setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Firma beseitigt berechtigte Mängel auf eigene Kosten. Bei geringfügigen Mängeln, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, ist der Kunde nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.
11.5 Teilabnahmen
Bei Projekten mit vereinbarten Meilensteinen können Teilabnahmen durchgeführt werden. Jede Teilabnahme (oder fiktive Teilabnahme gemäss Ziffer 11.3) hat die gleiche Wirkung wie eine Endabnahme für den betreffenden Projektabschnitt. Nach einer Teilabnahme können für den abgenommenen Abschnitt keine Mängelansprüche mehr geltend gemacht werden, die bei der Prüfung hätten erkannt werden müssen (offensichtliche Mängel).
12. Gewährleistung
12.1 Grundsatz
Die Firma gewährleistet, die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
12.2 Gewährleistungsfrist bei Werkverträgen
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate ab dem Datum der Abnahme oder fiktiven Abnahme (Ziffer 11.3). Innerhalb dieser Frist beseitigt die Firma Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren (verdeckte Mängel), auf eigene Kosten. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erlöschen sämtliche Mängelansprüche des Kunden.
12.3 Ausschlüsse
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Mangel auf einer nachträglichen Veränderung durch den Kunden oder Dritte, auf einem Fehlgebrauch, auf der Nichtbeachtung von Anleitungen der Firma oder auf höherer Gewalt beruht.
13. Dauerleistungen
13.1 Hosting- und Wartungsleistungen
13.1.1 Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieser Ziffer 13.1 gelten für Hosting- und Wartungsverträge, die der Kunde mit der Firma im Rahmen des von der Firma angebotenen Content-Management-Systems abschliesst. Auf Projekte, die auf Kundenservern oder auf Hosting-Systemen von Drittanbietern betrieben werden (beispielsweise eigene WordPress-Installationen), finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
13.1.2 Leistungsumfang
Hosting- und Wartungsleistungen umfassen je nach gewähltem Paket insbesondere den Betrieb des Webservers, regelmässige Sicherheitsupdates, regelmässige Datensicherungen und die Bereitstellung der Website. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Paket (aktuell: Fundament, Wachstum, Performance) oder aus einer abweichenden Individualvereinbarung.
Nicht im Leistungsumfang der Hosting- und Wartungspakete enthalten sind insbesondere: Domain-Registrierung, Domain-Verwaltung, E-Mail-Hosting, E-Mail-Konfiguration sowie die Einrichtung oder Verwaltung von E-Mail-Konten. Diese Leistungen können gesondert beauftragt und vereinbart werden.
13.1.3 Vertragslaufzeit und Abrechnung
Hosting- und Wartungsverträge haben eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Die Vergütung wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (bei Buchung über einen Online-Shop: mit dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung).
13.1.4 Inkludierte Monate bei Erstbuchung
Bei Erstbuchung eines Hosting- und Wartungsvertrages sind abhängig vom gewählten Paket folgende Monate ohne zusätzliche Vergütung im Vertrag enthalten:
- Paket Fundament: 2 (zwei) Monate
- Paket Wachstum: 4 (vier) Monate
- Paket Performance: 6 (sechs) Monate
Diese inkludierten Monate beginnen mit dem Vertragsabschluss (nicht mit dem Livegang der Website). Die erste reguläre Jahresrechnung wird nach Ablauf dieser inkludierten Monate ausgestellt. Die inkludierten Monate gelten ausschliesslich bei Erstbuchung und nicht bei Vertragsverlängerung.
13.1.5 Automatische Verlängerung und Kündigung
Der Hosting- und Wartungsvertrag verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 30 (dreissig) Tagen vor dem Ende der laufenden Abrechnungsperiode schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.
13.1.6 Preisanpassung
Die Firma ist berechtigt, die Preise für Hosting- und Wartungsleistungen einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 60 (sechzig) Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
Der Kunde hat bei einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht: Er kann den Vertrag innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Mitteilung der Preisanpassung mit Wirkung zum Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich oder per E-Mail kündigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die angepassten Preise ab dem mitgeteilten Datum als akzeptiert.
13.1.7 Datenherausgabe bei Vertragsende
Bei ordentlicher Beendigung des Hosting- und Wartungsvertrages stellt die Firma dem Kunden auf dessen Verlangen die zum Betrieb der Website notwendigen Daten (Inhalte, Datenbankinhalte, Medien) in einem branchenüblichen Format zur Verfügung. Für den Export, die Bereitstellung und eine etwaige Unterstützung bei der Migration auf ein anderes System kann die Firma eine angemessene Vergütung nach Aufwand verlangen.
13.2 Laufende Betreuungsleistungen (Retainer)
13.2.1 Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieser Ziffer 13.2 gelten für laufende Betreuungsleistungen, die als Auftrag im Sinne von Ziffer 3.2 qualifiziert werden (insbesondere SEO-Betreuung, laufende Werbekampagnen-Optimierung, Content-Marketing-Betreuung und vergleichbare wiederkehrende Dienstleistungen mit monatlicher Vergütung).
13.2.2 Leistungsumfang und Reporting
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte oder dem individuellen Leistungskatalog. Die Firma erbringt die vereinbarten Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und informiert den Kunden in angemessenen Abständen (mindestens monatlich) über die erbrachten Massnahmen und deren Ergebnisse. Die Art des Reportings (z.B. schriftlicher Bericht, E-Mail-Zusammenfassung, Meeting) wird in der Offerte festgelegt oder einvernehmlich vereinbart.
13.2.3 Keine Erfolgsgarantie
Bei Betreuungsleistungen schuldet die Firma eine sorgfältige, fachgerechte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet die Firma keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Besucherzahlen, Conversion-Raten oder Umsatzsteigerungen. Soweit im Einzelvertrag Zielwerte (KPIs) vereinbart werden, handelt es sich um Richtwerte, nicht um garantierte Ergebnisse, sofern nicht ausdrücklich als Garantie gekennzeichnet. Änderungen an Algorithmen, Richtlinien oder Nutzungsbedingungen von Drittplattformen (insbesondere Google, Meta, Microsoft, LinkedIn) liegen ausserhalb des Einflussbereichs der Firma. Die Firma haftet nicht für Leistungsveränderungen, die auf solche Drittplattform-Änderungen zurückzuführen sind. Ergänzend gilt Ziffer 13.3.
13.2.4 Stundenkontingent und Leistungsverfall
Soweit ein monatliches Stundenkontingent vereinbart ist, verfallen nicht genutzte Stunden am Ende des jeweiligen Leistungsmonats, sofern nicht im Einzelvertrag ein Rollover (Übertrag auf den Folgemonat) vereinbart ist. Die Firma ist nicht verpflichtet, nicht abgerufene Leistungen nachzuholen.
13.2.5 Kündigung
Der Kunde kann den Betreuungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 30 (dreissig) Tagen zum Ende des laufenden Leistungsmonats schriftlich oder per E-Mail kündigen. Ungeachtet der vorstehend geregelten Kündigungsfrist bleibt das zwingende jederzeitige Kündigungsrecht beider Parteien nach OR Art. 404 unberührt.
13.2.6 Vergütung bei Kündigung
Im Falle einer Kündigung werden ausschliesslich die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vergütet. Darüber hinausgehende Vergütungsansprüche bestehen nicht, sofern nicht im Einzelvertrag ausdrücklich anders vereinbart.
13.2.7 Ausserordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäss Ziffer 17.2 bleibt unberührt.
13.2.8 Werbebudgets
Werbebudgets für Drittplattformen (z.B. Google Ads, Meta Ads) sind nicht Bestandteil der Betreuungsvergütung. Diese werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt oder direkt vom Kunden an die Drittplattform bezahlt. Die Firma haftet nicht für die Verwendung des Budgets durch die Drittplattform.
13.3 Drittplattformen und externe Systeme
Die Firma erbringt ihre Leistungen teilweise unter Nutzung von Plattformen, Software und Infrastruktur Dritter (insbesondere Google, Meta, Microsoft, LinkedIn sowie vergleichbare Anbieter).
Die Firma hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsweise, Richtlinien oder Algorithmen dieser Drittplattformen.
Die Firma haftet nicht für:
- Kontosperrungen, Einschränkungen oder sonstige Massnahmen durch Drittplattformen,
- Änderungen von Algorithmen, Richtlinien oder Nutzungsbedingungen,
- Leistungsveränderungen, Reichweitenverluste, Kostenentwicklungen oder technische Störungen.
Die Firma schuldet ausschliesslich die fachgerechte Einrichtung, Betreuung und Optimierung im Rahmen der jeweils bestehenden Möglichkeiten und der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rahmenbedingungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Drittplattformen einzuhalten. Verstösse gegen diese können zur Einschränkung oder Sperrung von Konten führen, wofür die Firma nicht haftet.
Die Firma übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch den Einsatz von Drittplattformen bestimmte wirtschaftliche oder technische Ergebnisse erzielt werden.
14. Haftung
14.1 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Die Firma haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Firma, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
14.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten haftet die Firma nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die für die betreffende Leistung vereinbarte Nettovergütung begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben vorbehalten.
14.3 Ausschluss mittelbarer Schäden
Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden - insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung und Reputationsschäden - wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
14.4 Haftung für Hilfspersonen
Für das Verschulden von Hilfspersonen haftet die Firma in gleichem Umfang wie für eigenes Verschulden gemäss dieser Ziffer 14. Ein weitergehender Haftungsausschluss für Hilfspersonen nach OR Art. 101 wird nicht vereinbart.
14.5 Schadensminderungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden und zumutbare Massnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
14.6 Verjährung
Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innert 12 (zwölf) Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Ersatzpflichtigen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine längere Verjährungsfrist vorsehen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14.7 Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung
Die Firma haftet ausschliesslich für Schäden, die auf eigenem Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) beruhen. Eine verschuldensunabhängige Haftung (Kausalhaftung) der Firma wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere haftet die Firma nicht für Schäden, die ohne eigenes Verschulden durch technische Störungen, Sicherheitslücken, Fehlfunktionen oder Datenverluste in Software, Systemen oder Infrastruktur von Drittanbietern verursacht werden - einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Content-Management-Systeme, Server-Software, Hosting-Infrastruktur, Plugins, Schnittstellen und sonstige Drittkomponenten, die die Firma im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt, ohne deren Quellcode oder Betrieb zu kontrollieren.
14.8 Haftungsabgrenzung bei Drittanbieter-Software
Soweit die Firma im Rahmen ihrer Leistungserbringung Software, Plattformen oder Infrastruktur von Drittanbietern einsetzt (insbesondere Content-Management-Systeme, Webserver, Datenbank-Software, Analyse-Tools, Werbe-Plattformen), beschränkt sich die Pflicht der Firma auf die fachgerechte Auswahl, Konfiguration und Wartung dieser Komponenten im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Für Fehler, Sicherheitslücken oder Ausfälle, die im Verantwortungsbereich des jeweiligen Drittanbieters liegen und auf die die Firma keinen Einfluss hat, haftet die Firma nicht. Die Firma ist jedoch verpflichtet, ihr bekannt gewordene Sicherheitslücken oder Fehlfunktionen in Drittanbieter-Software dem Kunden unverzüglich mitzuteilen und im Rahmen des Zumutbaren Massnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen (z.B. Einspielen verfügbarer Sicherheitsupdates, vorübergehende Deaktivierung betroffener Funktionen).
15. Immaterialgüterrechte und Nutzungsrechte
15.1 Rechte der Firma
Sämtliche Immaterialgüterrechte an den Produkten, Dienstleistungen, Methoden und Werkzeugen der Firma stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
15.2 Lizenzumfang bei vollständiger Zahlung
Mit vollständiger Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung (Ziffer 6.3) erhält der Kunde ein einfaches (nicht ausschliessliches), zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertraglich erbrachten Leistungen, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck. Über diesen Umfang hinausgehende Rechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
15.3 Drittkomponenten und Lizenzen
Soweit die erbrachten Leistungen Komponenten Dritter enthalten (z.B. Open-Source-Software, Content-Management-Systeme, Schriftarten, Stockfotografie), gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Die Firma informiert den Kunden auf Anfrage über verwendete Drittkomponenten und deren Lizenzbedingungen.
15.4 Portfolio-Recht
Der Kunde erteilt der Firma das Recht, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken (Portfolio, Case Studies, Eigenwerbung) zu verwenden, sofern der Kunde dies nicht schriftlich untersagt.
15.5 Inhalte und Schutzrechte des Kunden
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Die weitergehenden Regelungen zur Inhaltsverantwortung und Freistellung in Ziffer 10 bleiben unberührt.
16. Datenschutz und Rechtstexte
16.1 Datenschutz
Die Firma verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung (insbesondere DSG, DSGVO) und gemäss der auf der Website der Firma veröffentlichten Datenschutzerklärung. Für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung datenschutzrechtliche Vorgaben eine gesonderte Vereinbarung erfordern, kann eine solche zwischen den Parteien separat getroffen werden. Die Parteien werden in diesem Fall in angemessener Weise zusammenwirken.
16.2 Erstellung von Rechtstexten
Soweit die Firma im Rahmen der Leistungserbringung Rechtstexte für den Kunden erstellt (insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung), geschieht dies auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben und unter Verwendung branchenüblicher Generatoren und Vorlagen (z.B. spezialisierte Rechtstext-Generatoren). Die erstellten Rechtstexte sind allgemeine Muster und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Firma übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Korrektheit dieser Texte.
16.3 Prüfungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von der Firma erstellten oder bereitgestellten Rechtstexte vor deren Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten auf ihre rechtliche Korrektheit und Vollständigkeit prüfen zu lassen. Die Firma stellt Rechtstexte erst nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe durch den Kunden (E-Mail genügt) auf der Website des Kunden bereit. Die Verwendung der Rechtstexte erfolgt auf eigene Verantwortung, eigenes Risiko und eigene Gefahr des Kunden.
16.4 Technische Datenschutz-Implementierung
Die Firma implementiert technische Datenschutzmassnahmen (insbesondere Consent-Banner, Cookie-Verwaltung, Tracking-Konfiguration) nach bestem Wissen und Stand der Technik. Die rechtliche Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der Datenverarbeitung (insbesondere Inhalte von Datenschutzerklärungen, eingesetzte Tools, Tracking, Cookies und Einwilligungen) liegt beim Kunden als Verantwortlichem im datenschutzrechtlichen Sinne. Die technische Umsetzung durch die Firma stellt keine rechtliche Prüfung oder Beratung dar.
16.5 Kein Datenschutzbeauftragter
Die Firma ist nicht der Datenschutzbeauftragte des Kunden. Eine Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ist eine gesonderte Dienstleistung, die ausschliesslich auf Grundlage eines separaten Vertrages erbracht wird und nicht Bestandteil eines Website-, Marketing- oder Betreuungsauftrages ist.
16.6 Freistellung bei Datenschutzverstössen
Der Kunde stellt die Firma von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden verantworteten Datenverarbeitung, unzutreffenden Angaben des Kunden oder einer unterlassenen rechtlichen Prüfung beruhen. Dies gilt nicht, soweit die Firma die Rechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
17. Vertragsbeendigung und Herausgabe
17.1 Ordentliche Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Hosting gemäss Ziffer 13.1, Betreuungsleistungen gemäss Ziffer 13.2) können von jeder Partei ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus den jeweiligen Spezialbestimmungen (Ziffer 13.1.5 für Hosting, Ziffer 13.2.5 für Betreuungsleistungen). Fehlen spezifische Kündigungsbestimmungen, gilt eine Kündigungsfrist von 30 (dreissig) Tagen zum Ende des laufenden Leistungsmonats.
17.2 Ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung von mindestens 14 (vierzehn) Tagen mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug ist,
- eine Partei eine wesentliche vertragliche Pflicht trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von mindestens 14 (vierzehn) Tagen wiederholt oder andauernd verletzt,
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenz-, Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird,
- der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäss Ziffer 9 trotz Nachfristsetzung nicht erfüllt.
Die Kündigung aus wichtigem Grund hat schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Gründe zu erfolgen.
17.3 Folgen der Vertragsbeendigung
Bei Beendigung eines Vertrages - gleich aus welchem Grund - gelten folgende Regelungen:
- Die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen werden der Firma vollständig vergütet. Bei Werkverträgen richtet sich die Vergütung nach dem Anteil der erbrachten Leistung am Gesamtauftrag.
- Nutzungsrechte gehen nur im Umfang der bis zum Beendigungszeitpunkt bezahlten Leistungen auf den Kunden über (Ziffer 6.3 und 6.4).
- Bereits bezahlte, aber noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Kunden anteilig zurückerstattet, es sei denn, die Kündigung erfolgt wegen einer Pflichtverletzung des Kunden.
- Das Zurückhaltungsrecht der Firma gemäss Ziffer 6.2 bleibt bei offenen Forderungen bestehen.
17.4 Daten- und Account-Herausgabe
Nach Vertragsende übergibt die Firma dem Kunden auf dessen Verlangen innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Vertragsende die kundeneigenen Zugangsdaten, Benutzerkonten und Daten, soweit diese im Namen des Kunden geführt werden oder dem Kunden zuzuordnen sind.
Projektergebnisse und sonstige Arbeitsergebnisse, an denen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung übergehen, werden nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen herausgegeben.
Für die Zusammenstellung, den Export und die Bereitstellung der Daten sowie für eine etwaige Unterstützung bei der Migration kann die Firma eine angemessene Vergütung nach Aufwand verlangen.
17.5 Domain-Inhaberschaft
Domains, die die Firma im Auftrag und auf den Namen des Kunden registriert hat, stehen in der Inhaberschaft des Kunden. Die Firma überträgt den Domain-Inhaber auf erste Aufforderung des Kunden, sofern alle offenen Forderungen beglichen sind. Domains, die die Firma auf eigenen Namen registriert hat und dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben in der Inhaberschaft der Firma.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist, es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
18.2 Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
18.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
18.4 Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, die in Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
18.5 Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle und Reaktorschäden. Die fehlende Mitwirkung des Kunden stellt keine höhere Gewalt dar; hierfür gelten die Regelungen in Ziffer 9.
Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.
18.6 Agenten und Vertriebspartner
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartner.
18.7 Textform
Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen der Textform (E-Mail genügt), sofern in diesen AGB oder im Einzelvertrag nichts anderes bestimmt ist. Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die von der jeweiligen Partei zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt wurden.
18.8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.